FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

In einem Wasserverband schließen sich mehrere Gemeinden, Infrastrukturträger und Kraftwerksbetreiber zusammen und erarbeiten u.a. konkrete Hochwasserschutzmaßnahmen. Der Verband betreibt die Behördenverfahren und ist für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung zuständig. Im Wasserverband werden alle Beteiligten gemeinsam in den Planungsprozess einbezogen. Dabei stellen die Mitglieder einen Interessenausgleich her – Vorteile und Belastungen müssen gerecht auf die Gemeinden verteilt werden.

In einem Wasserverband schließen sich mehrere Gemeinden, Infrastrukturträger und Kraftwerksbetreiber zusammen und erarbeiten u.a. konkrete Hochwasserschutzmaßnahmen. Der Verband betreibt die Behördenverfahren und ist für die Errichtung, den Betrieb und die Instandhaltung zuständig. Im Wasserverband werden alle Beteiligten gemeinsam in den Planungsprozess einbezogen. Dabei stellen die Mitglieder einen Interessenausgleich her – Vorteile und Belastungen müssen gerecht auf die Gemeinden verteilt werden.

Gemeinden, in denen Siedlungs- und Verkehrsflächen sowie Infrastruktureinrichtungen von einer Überflutung bedroht sind, können ein Schutzprojekt beantragen. Nach Umsetzung der Hochwasserschutzmaßnahmen werden diese Gebiete aus dem Gefahrenzonenplan herausgenommen.

Hochwässer werden durch statistische Kennwerte beschrieben. Als HQ 100 bzw. 100-jährliches Hochwasser wird eine Abflussmenge bezeichnet, die laut Statistik einmal in 100 Jahren vorkommt.

Ein Gefahrenzonenplan stellt den Ist-Zustand der Hochwassergefährdung dar und zeigt, welche Flächen bei einem Hochwasserereignis überflutet werden. Er ist die Grundlage für Hochwasserschutzmaßnahmen, Raumplanung, Bauwesen und Katastrophenmanagement. Wesentliche Grundlagen für den Gefahrenzonenplan sind hydrologische und hydraulische Daten sowie ein dreidimensionales Geländemodell.

Diese Begriffe beziehen sich auf den sogenannten „Gefahrenzonenplan“, den die Bundeswasserbauverwaltung, (BWV) in ihrem Zuständigkeitsbereich erstellt. Auf der Basis von Fachgutachten wird in diesem Plan beschrieben, welche Flächen durch Hochwasser gefährdet sind. Er dient den Behörden als Grundlage für die Planung von Schutzmaßnahmen, für die Raumplanung, das Bauwesen und den Katastrophenschutz und dort heißt es:

  • Rote Gefahrenzonen: Eine ständige Benützung für Siedlungs- und Verkehrszwecke ist wegen der voraussichtlichen Schadenswirkung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich.
  • Gelbe Gefahrenzonen: Beeinträchtigung der Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke, Beschädigungen von Bauobjekten und Verkehrsanlagen sind möglich. Eine Bebauung ist hier nur eingeschränkt und unter Einhaltung von Auflagen möglich.
  • Funktionsbereiche: Rot-Gelb (notwendige Überflutungs- oder Rückhalteräume), Blau (Freihaltung für Schutzmaßnahmen).

 

Das bedeutet, dass im Falle eines Hochwassers im Überflutungsgebiet Gefährdungen auftreten können oder Schäden an Bauobjekten entstehen können. Außerdem ist die dauerhafte Nutzung für Siedlungs- und Verkehrszwecke beeinträchtigt.

Nein. Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen wird der Gefahrenzonenplan angepasst. Hochwassergeschützte Gebiete sind dann nicht mehr Teil der Roten oder Gelben Zone.

Wörtlich übersetzt bedeutet Retention „Rückhalt“. Im Zusammenhang mit Hochwasser ist damit der gezielte Rückhalt in Form einer Zwischenlagerung von Hochwässern in sogenannten Retentionsräumen gemeint. Gesteuerte, also künstlich geschaffene bzw. optimierte Retentionsräume sind besonders wirksam, um Hochwasserspitzen zu kappen und den Wasserabfluss zu verzögern. Natürliche Retentionsräume sind Flächen, die ein hohes Potenzial für den Hochwasserrückhalt haben. Diese gilt es jedenfalls zu erhalten.

Retentionsräume müssen für den Hochwasserschutz freigehalten werden und dürfen daher nicht bebaut werden. Die Eigentümer von optimierten/künstlichen Retentionsräumen werden dafür entschädigt. Zum einen gibt es eine einmalige Entschädigung für grundbücherliche Sicherung der Flächen für den Hochwasserschutz. Zum anderen sind Entschädigung und Rekultivierung der Fläche im Falle einer tatsächlichen Überflutung vorgesehen. Auch Folgekosten wie Ernteausfälle etc. werden abgedeckt.

Da nicht jede Gemeinde über die notwendigen Retentionsräume zur Erfüllung der Schutzmaßnahmen verfügt, ist eine gemeindeübergreifende Zusammenarbeit erforderlich. Nur so können Benachteiligungen für einzelne Gemeinden bzw. Gebiete verhindert werden.

Der Wasserverband wird grundsätzlich durch die Mitglieder finanziert. Als Basis dafür dient ein entsprechender Beitragsschlüssel. Außerdem stammen maßgebende Mittel von den „Finanzierungsgebern“, also dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft sowie dem Land Vorarlberg.