Ein gemeinsamer Verband für die Ill im Walgau
Die Ill und ihre Anrainergemeinden mit den Menschen, die dort leben, stehen im Mittelpunkt des Wasserverbands Ill-Walgau. Er wurde auf Basis und in Übereinstimmung mit dem österreichischen Wasserrechtsgesetzes im Dezember 2009 gegründet.
Durch die Ill sind alle Beteiligten miteinander verbunden. Maßnahmen an einer Stelle des Flusses wirken sich immer auch auf andere Gebiete aus. Der Wasserverband ist daher eine Gemeinschaft mit dem Ziel, alle Aufgaben und Aktivitäten gemeinsam besser zu bewältigen – dazu zählt auch das gerechte Verteilen der Lasten (Kosten) und Pflichten.
Aufgaben und Tätigkeiten des Verbandes
Im Kern steht die zusammenhängende, nachhaltige und gute Entwicklung der Ill nach modernen, wasserwirtschaftlichen Zielen. Und wichtig: der Schutz gegen mögliche Schäden durch Hochwasser, die von der Ill ausgehen können.
- Errichten und Betreiben von Anlagen zum Schutz vor Hochwasser, also Schutz- und Regulierungsbauwerke oder Hochwasserrückhalteanlagen
- Schaffen von Rückhalteflächen bzw. Rückhaltebecken (Retentionsräume)
- Verbessern der ökologischen Funktionsfähigkeit des Flusses und der Durchgängigkeit für Fische
- Umsetzen von Maßnahmen zur Stabilisierung der Flusssohle
- Betreuen des Flussabschnittes – des Gerinnes, der Ufer und der Sohle (Gewässerökologie / Limnologie, terrestrische Ökologie) sowie der Hochwasserschutzbauten (Instandhaltung)
- Öffentlichkeitsarbeit, Finanzierung und allgemeine Verbandstätigkeiten etc.
Unser Verbandsgebiet
Die Verbandsstrecke
Die Ill entspringt in den Bergen der Silvrettagruppe am Ende des Montafons. Der Abschnitt der Ill, den der Wasserverband Ill-Walgau betreut, erstreckt sich von der Ill-Mündung in den Rhein (Flusskilometer 0,00) bis nach Bludenz/Bürs (Flusskilometer 29,87).
Unsere Mitglieder
Der Wasserverband Ill-Walgau zählt insgesamt 19 Mitglieder: die 12 Anliegergemeinden, drei Infrastrukturträger und vier Kraftwerksbetreiber.
Förderungen
Der Wasserverband Ill-Walgau ist für die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf Förderungen der Republik Österreich und des Landes Vorarlbergs angewiesen. Diese werden entsprechend den Bestimmungen des österreichischen Wasserbautenförderungsgesetzes (WBFG, 1985) vergeben. Ein Teil der Projektkosten ist jedoch stets selbst zu erbringen. Dieser Eigenanteil, der sogenannte Interessentenbeitrag, liegt für Gemeinden und Verbände in der Regel zwischen 10 und 33 Prozent.
Was wird gefördert?
• Herstellungs-, Instandhaltungs- und Betriebsmaßnahmen einschließlich Planung und Bauaufsicht
… zur Verbesserung der Abflussverhältnisse
… zum Schutz vor Hochwasser
… zur Sicherung und Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer, soweit die Ziele des WBFG erfüllt sind.
Weiter kann gefördert werden:
• Öffentlichkeitsarbeit (Tafeln, Broschüren, …)
• Erhaltungsmaßnahmen an Gewässern wie z. B. das Freihalten von Bewuchs
• Erstellung von Dokumenten wie Gefahrenzonenpläne
• Forschungsprojekte in diesem Bereich
• Sofortmaßnahmen nach Hochwasserereignissen wie das Freimachen von Gerinnen
Höhe der Förderung
Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Gewässer und den dort geplanten Maßnahmen bzw. der zu schützenden Flächen. Es wird unterschieden zwischen Sofortmaßnahmen, Schutz- oder Regulierungsbauten, Hochwasser- oder Rückhaltemaßnahmen und Maßnahmen zur Instandhaltung bzw. zum Betrieb.
Partner
Es benötigt zahlreiche Partner, um die laufenden Aufgaben und verschiedenen Hochwasserschutzprojekte im Zuständigkeitsbereich des Wasserverbands Ill-Walgau zu realisieren. Dazu gehören Betroffene, Fördergeber, Experten und Unternehmen, die von der Projektentwicklung und Projektplanung bis zur Ausführung involviert sind.