Sprengarbeiten Hochwasserschutz Feldkirch

Häufig gestellte Fragen

Zwischen März und Dezember 2023 wird voraussichtlich 80 Mal gesprengt. Grundsätzlich wird in zwei Tage pro Woche gesprengt. Es können durchaus mehrere Sprengungen pro Tag stattfinden.

Um die Lärmbelästigungen für die Bevölkerung am geringsten zu halten, finden alle Sprengungen unter der Woche zwischen 9 und 16 Ihr statt. Es wird weder in den Nachtstunden noch am Wochenende gesprengt.

Zwischen März und Dezember 2023 wird voraussichtlich 80 Mal gesprengt. Grundsätzlich wird in zwei Tage pro Woche gesprengt. Es können durchaus mehrere Sprengungen pro Tag stattfinden.

Um die Lärmbelästigungen für die Bevölkerung am geringsten zu halten, finden alle Sprengungen unter der Woche zwischen 9 und 16 Ihr statt. Es wird weder in den Nachtstunden noch am Wochenende gesprengt.

Die Bauleitung erstellt wöchentliche Sprengpläne. Anrainer:innen im Gefahrenbereich erhalten wöchentlich eine E-Mail mit den vorgesehenen Sprengzeiten.

Der Wasserverband Ill-Walgau bietet einen SMS-Infoservice an, welcher Sie jeweils 20 Minuten vor der nächsten Sprengung benachrichtigt. Sie können sich bei Interesse jederzeit unter  oder telefonisch unter Tel. 06641436249 anmelden.

Während der „eigentlichen“ Sprengung muss der behördlich definierte Gefahrenbereich abgesperrt werden. Dieser Gefahrenbereich wird durch Sprengposten gesichert, sodass sich während der Sprengarbeiten keine Personen im Freien aufhalten.  Die Sprengposten sind per Funkverbindung untereinander und mit dem Sprengbefugten verbunden. Wenn sich ihr Haus in diesem Bereich befindet, wurden sie bereits entsprechend geschult.

Die Sprengarbeiten werden mit Warntafeln und Sprengsignalen angezeigt. Die Dauer der Sperre je Sprengung beträgt in der Regel ca. 15 Minuten.

Um Lärm und Steinauswurf bei den Sprengungen größtmöglich zu reduzieren, wird der Sprengbereich großräumig (mindestens 2 m über den Rand der Sprengstelle hinausreichend) mit speziellen Sprengschutzmatten und gegebenenfalls festem Vlies abgedeckt.

Der behördlich definierte Gefahrenbereich wird von der BH Feldkirch aufgrund des Gutachtens von dem geologischen Amtssachverständigen festgelegt.

Alle Bewohner: innen in diesem Bereich haben eine spezielle Schulung für das Verhalten während der Sprengung erhalten. Zudem wurde an allen Häusern in dieser Zone eine Beweissicherung durchgeführt. Wenn Sie nicht zur Schulung eingeladen wurden, befindet sich Ihr Haus außerhalb des behördlich definierten Gefahrenbereichs.

Bei jeder Sprengung werden Sprengsignalegegeben, deren Bedeutung auf den Warntafeln erklärt wird:

  • Erstes Sprengsignal: Ein langer Ton. Deckung aufsuchen. Streubereich wird geräumt.
  • Zweites Sprengsignal: Zwei kurze Töne. Es wird gezündet und gesprengt.
  • Drittes Sprengsignal: Drei kurze Töne. Die Sprengung ist beendet.

Diese Sprengsignale müssen in der oben angeführten Reihenfolge abgegeben werden.

Sprengsignale

Ein Bohrloch wird gebohrt und anschließend genau vermessen. Der Sprengstoff wird im Bohrloch platziert. Danach geschieht die tatsächliche Sprengung: Der Sprengstoff wird gezündet und es kommt zu einer Explosion. Die durch die Explosion verursachte Druckwelle sprengt die Felsmasse.

Nach der Sprengung findet die Räumung des gesprengten Materials statt.

Ein Bohrloch wird gebohrt und anschließend genau vermessen. Der Sprengstoff wird im Bohrloch platziert. Danach geschieht die tatsächliche Sprengung: Der Sprengstoff wird gezündet und es kommt zu einer Explosion. Die durch die Explosion verursachte Druckwelle sprengt die Felsmasse.

Nach der Sprengung findet die Räumung des gesprengten Materials statt.

Während der Sprengzeiten sollte sich im behördlich definierten Gefahrenbereich niemand außerhalb der Gebäude aufhalten. Außerdem sollte man sich aufgrund von Steinfluggefahr nicht in der Nähe der Fenster aufhalten. Wir appellieren deshalb an die Bewohner: innen im Gefahrenbereich, keine Fotos oder Handyvideos von den Sprengungen zu machen. Die betroffenen Personen wurden vorab persönlich informiert und entsprechend geschult.

Bitte informieren Sie in diesem Fall zeitnah die Ombudsstelle unter  oder telefonisch unter Tel. 06641436249. Diese werden den Kontakt mit der verantwortlichen Firma herstellen und die Schäden werden von einem Sachverständigen begutachtet.

Bis März 2023 wurden alle Wohneinheiten im definierten Perimeter (100-m Radius ab Sprengstelle), die einen Termin mit dem Bausachverständigen vereinbart haben, beweisgesichert. Details zum Aufnahmebereich der Beweissicherung können Sie dem beigefügten Lageplan entnehmen.

Wenn Ihr Objekt innerhalb des Aufnahmebereiches liegt und trotz mehrfacher Versuche einer Kontaktaufnahme des Wasserverbandes mit dem Eigentümer bzw. Mieter eine Beweissicherung nicht durchgeführt werden konnte, Sie dies aber noch wünschen, setzen Sie sich bitte zeitnah mit unserer Ombudsstelle, Tel. 06641436249 oder per E-Mail unter in Verbindung.

Aufnahmebereich Beweissicherung

Die Sprengungen beginnen voraussichtlich am 27. März. Zuerst werden Probesprengungen für notwendige geologische Messungen durchgeführt. Die Hauptsprengungen beginnen im Anschluss an die Probesprengungen.

 

 

Die Sprengungen beginnen voraussichtlich am 27. März. Zuerst werden Probesprengungen für notwendige geologische Messungen durchgeführt. Die Hauptsprengungen beginnen im Anschluss an die Probesprengungen.

 

 

Nein, die Sprengungen sind aus verschiedenen Gründen (Sprengungsverfahren, Sprengstoffauswahl, Ladung, Geologie, etc.) weniger ausgeprägt und nicht vergleichbar.

Für die gesamte Dauer der Sprengarbeiten werden kontinuierlich Erschütterungsmessungen vor Ort durchgeführt. Dadurch werden die Auswirkungen der Sprengungen an Gebäuden und Bauwerken in Echtzeit festgestellt und dokumentiert.

Aus den kritischen Objekten, das sind die erschütterungsempfindlichsten Gebäude, wurden repräsentative Objekte ausgewählt, an denen die Messstationen installiert worden sind. Insgesamt wurden 15 Messstationen festgelegt. Generell werden so viele Objekte mit Messstationen versehen, dass keine Unsicherheit über die Erschütterungseinwirkung im betroffenen Bereich besteht.

Die Grenzwerte für die zulässigen Schwinggeschwindigkeiten werden in Abhängigkeit von den im Gefahrenbereich vorhandenen Gebäuden festgelegt.

Es wird ein zweistufiges Alarmkonzept festgelegt, bei dem bei Erreichen von 50% des Grenzwertes der zulässigen Schwinggeschwindigkeiten eine Informationsmeldung (an den mit der Überwachung Beauftragten erfolgt und bei Erreichen von 75% des Grenzwertes eine Alarmierung zusätzlich an den Bauleiter vor Ort.

Generell kann davon ausgegangen werden, dass das dichte Netz an Erschütterungsmessgeräten hochrepräsentativ ist. Wenn Sie prüfen wollen, wo das nächstgelegene Erschütterungsmessgerät ist, können Sie sich jederzeit mit unserer Ombudsstelle unter  oder telefonisch unter Tel. 06641436249 in Verbindung setzen.

Lagerung, Ausgabe und Aufbewahrung von Sprengmaterial wird behördlich streng kontrolliert.

Der Sprengstoff wird im Zentrallager der Firma HTB GmbH in Nüziders gelagert und täglich zum Sprengort „just in time“ und in kleinen Mengen transportiert. Das heißt, es wird nur jene Menge Sprengmittel zur Baustelle transportiert, die für die Tagessprengung notwendig ist.

Im Baustellenbereich wird der Sprengstoff in einem Tagesmagazin aufbewahrt. Tagesmagazine sind versperrbar, gegen Unbefugte gesichert und sogelagert, dass keine Gefährdung durch äußere Einflüsse erfolgt. Sprengstoff und Zündmittel werden getrennt gelagert.